RECHTSGEBIET
Erbrecht
Was bleibt, verteilt sich nicht von selbst. Nachfolge zu ordnen heißt, Vermögen, Verantwortung und Beziehungen in dieselbe Betrachtung zu nehmen — am besten, bevor es eilig wird.

IEINORDNUNG
Welche Fragen hierher gehören.
Erbrecht beginnt selten mit einem Streit. Es beginnt mit einer Frage danach, was einmal gelten soll — und wer sie beantwortet, wenn niemand etwas festgehalten hat.
Ohne eigene Regelung entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Sie führt häufig zu Erbengemeinschaften, die gemeinsam handeln müssen, auch wenn sie sich uneinig sind. Ein Testament ist der Weg, diese Voreinstellung bewusst zu ersetzen.
Dazu gehören ebenso die Fragen danach, wer den letzten Willen später tatsächlich umsetzt und was mit Konten, Verträgen und Zugängen geschieht, die nur digital existieren.
IISCHWERPUNKTE
Welcher Teil davon
Sie betrifft.
Jeder Schwerpunkt beantwortet eine eigene Frage. Die Sätze darunter sind Lagen, die uns hier am häufigsten begegnen.
- Ansehen
Testament und Nachlassplanung
Wer soll was bekommen — und was folgt daraus für Familie, Pflichtteil und Steuer?
- „Wir haben eine Immobilie und mehrere Kinder.“
- „Ich möchte meinen Partner absichern, ohne die Kinder zu übergehen.“
- Ansehen
Testamentsvollstreckung
Testament und Testamentsvollstreckung aus einer Hand — für Vermögen, Unternehmen und Familien.
- „Ich führe ein Unternehmen und weiß nicht, wer es nach mir leitet.“
- „Meine Kinder sollen erben, aber noch nicht selbst verwalten.“
- Ansehen
Digitaler Nachlass
Was geschieht mit Konten, Verträgen, Daten und Zugängen, wenn jemand stirbt?
- „Ich weiß nicht, was mit meinen Onlinekonten geschieht.“
- „Nach einem Todesfall kommen wir an nichts heran.“
IIITYPISCHE LAGEN
Kommt Ihnen eine
Situation bekannt vor?
Die meisten Anliegen beginnen nicht mit einem Fachbegriff, sondern mit einer Lage.
IVHÄUFIGE FRAGEN
Was hier oft
gefragt wird.
Was passiert ohne Testament?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich nach Verwandtschaft und Güterstand und führt häufig zu einer Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann.
Reicht ein handschriftliches Testament?
Ein eigenhändiges Testament ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber strengen Formanforderungen. Ob es für Ihre Gestaltung trägt, hängt vom Inhalt ab und sollte geprüft werden.
Wie hängen Testament und Vorsorgevollmacht zusammen?
Sie wirken zu unterschiedlichen Zeiten: die Vollmacht zu Lebzeiten, das Testament danach. Sinnvoll ist, beide aufeinander abzustimmen, damit keine Lücke und kein Widerspruch entsteht.
Können Sie meine Erbschaftsteuer berechnen?
Nein. Steuerliche Berechnungen im Einzelfall gehören zur Steuerberatung. Wir ordnen ein, an welchen Stellen eine steuerliche Prüfung sinnvoll ist.
VZUM WEITERLESEN
Was zu Erbrecht
erklärt ist.
Beiträge aus dem Magazin, die zu diesem Gebiet gehören.

AUS DER PRAXIS
BFH: Zinslose Ratenzahlung beim Grundstückskauf bleibt steuerfrei
Jahrzehntelang rechnete das Finanzamt aus zinslosen Raten einen Zinsanteil heraus und besteuerte ihn. Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsprechung im März 2026 ausdrücklich aufgegeben — mit erheblicher Bedeutung für Übertragungen in der Familie.

VERTIEFUNG
Vermietete Immobilie unter Nießbrauch übertragen: die Steuerfalle
Steuerlich bleibt zunächst alles beim Alten — die Mieteinkünfte und die Abschreibung bleiben beim Übergeber. Genau deshalb entsteht die Lücke: Wer die Dachsanierung zahlt, kann sie ohne die richtige Klausel nicht absetzen.

GRUNDLAGE
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament da ist?
Ohne Testament entscheidet allein das Gesetz — nach Ordnungen, Linien und Stämmen. Wer neben wem erbt, wie viel dem Ehegatten zusteht und warum der Güterstand den Ausschlag gibt.
VIZUSTÄNDIG
Wer dieses Gebiet
bearbeitet.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Erbrecht. Wer welchen Schwerpunkt darin hat, steht unter dem Namen — sofern er belegt ist.
Eric ZimmermannRechtsanwalt & Testamentsvollstrecker · GeschäftsführerTestamentsvollstreckung
Michael F. BurkertRechtsanwalt · Partner
Dr. Stefan ZimmermannWissenschaftlicher Mitarbeiter
VIIIHR ANLIEGEN
Ein klarer
nächster Schritt.
Das Thema Erbrecht ist bereits vorausgewählt. Eine kurze Beschreibung Ihrer Frage genügt als Anfang.
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