VORSORGEVERFÜGUNGEN · SCHWERPUNKT

Vorsorgevollmacht

Nach einem Unfall oder Schlaganfall darf niemand automatisch für Sie entscheiden, auch Ehegatte und Kinder nicht. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer es darf und wofür. Wir formulieren sie so, dass Banken, Ärzte und Grundbuchämter sie akzeptieren, und bauen Schutz vor Missbrauch ein.

Erstgespräch vereinbaren
Eine Frau und ein älterer Mann steigen gemeinsam die Stufen zur Haustür hinauf

ITYPISCHE LAGEN

Kommt Ihnen eine
Situation bekannt vor?

Diese Sätze hören wir hier am häufigsten. Sie stehen vor dem Fachbegriff, nicht dahinter.

IIWAS VIELE ANNEHMEN

Irrtümer, die im
Ernstfall teuer werden.

Diese Sätze hören wir am häufigsten. Sie stimmen so nicht — und kosten im Ernstfall Zeit, die dann fehlt.

  • „Mein Ehepartner darf das doch entscheiden.“

    TATSÄCHLICH

    Nur eingeschränkt. Das Notvertretungsrecht gilt nur in Gesundheitsangelegenheiten, höchstens sechs Monate und nicht bei Getrenntleben. Für Bank, Verträge oder Immobilien gilt es nicht.

  • „Dann übernehmen eben meine Kinder.“

    TATSÄCHLICH

    Mit der Volljährigkeit endet jedes automatische Vertretungsrecht — in beide Richtungen. Erwachsene Kinder dürfen für ihre Eltern ohne Vollmacht nicht handeln.

  • „Eine Vorsorgevollmacht muss zum Notar.“

    TATSÄCHLICH

    Nicht zwingend. Die Schriftform genügt für die meisten Bereiche. Notariell oder öffentlich beglaubigt sollte sie sein, wenn Immobilien oder Darlehen betroffen sein können.

  • „Die Vollmacht soll erst gelten, wenn ich es nicht mehr kann.“

    TATSÄCHLICH

    Gut gemeint, im Ernstfall hinderlich. Dann muss jeder Dritte erst prüfen, ob die Bedingung eingetreten ist. Besser: im Außenverhältnis sofort wirksam, im Innenverhältnis klare Absprachen.

  • „Ein Muster aus dem Internet reicht.“

    TATSÄCHLICH

    Für den Anfang besser als nichts. Muster decken aber selten ab, was für schwere ärztliche Maßnahmen ausdrücklich genannt sein muss, und regeln weder mehrere Bevollmächtigte noch Kontrollen.

  • „Dafür ist es noch zu früh.“

    TATSÄCHLICH

    Der Ernstfall kündigt sich nicht an. Und er kennt eine harte Grenze: Wer nicht mehr geschäftsfähig ist, kann keine Vollmacht mehr erteilen.

IIIEINORDNUNG

Worum es hier
tatsächlich geht.

Wer darf für Sie handeln, wenn Sie es nicht mehr können — bei Arzt, Bank und Behörde?

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 BGB). Das ist nicht nötig, soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann. Die Vorsorgevollmacht ist deshalb der Weg, selbst zu bestimmen, wer handelt — statt es dem Gericht zu überlassen.

Viele verlassen sich auf die Familie. Das Gesetz tut es nur in engen Grenzen. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Ehegatten einander in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten, wenn der andere bewusstlos oder krank ist (§ 1358 BGB). Dieses Notvertretungsrecht endet nach sechs Monaten, setzt eine ärztliche Bestätigung voraus und gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben. Für Konto, Verträge, Mietwohnung oder Immobilie gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht — weder für Ehegatten noch für erwachsene Kinder.

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht notariell sein. Für die meisten Bereiche genügt die Schriftform. Zwei Ausnahmen sind wichtig. Für schwerwiegende ärztliche Maßnahmen, eine Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Und für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung (§ 29 GBO).

Die häufigsten Schwierigkeiten entstehen nicht vor Gericht, sondern am Schalter. Banken prüfen Vollmachten genau und verlangen teils eigene Formulare. Eine Vollmacht, die unklar formuliert ist, nur für den „Fall der Geschäftsunfähigkeit“ gelten soll oder deren Wirksamkeit von einem ärztlichen Attest abhängt, lässt sich im Ernstfall kaum verwenden. Das eigentliche Handwerk liegt darin, die Vollmacht im Außenverhältnis klar zu fassen und die Absprachen im Innenverhältnis — wann, wofür, mit welcher Rücksprache — getrennt zu regeln.

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache. Wer mehrere Personen bevollmächtigt, muss festlegen, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Wer Missbrauch fürchtet, kann Kontrollen einbauen. Und das Gericht kann einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn der Vollmachtgeber seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr selbst ausüben kann (§ 1820 Abs. 3 BGB).

Die Vorsorgevollmacht steht selten allein. Welche Behandlung gewollt ist, regelt die Patientenverfügung, wer für minderjährige Kinder sorgen soll, die Sorgerechtsverfügung. Für Selbstständige kommt die betriebliche Seite hinzu — dazu der Beitrag zum Notfallordner für Unternehmer.

Damit die Vollmacht im Ernstfall gefunden wird, kann sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden (§ 78a BNotO). Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie einen Betreuer bestellen. Und eine Vollmacht lässt sich nur erteilen, solange man geschäftsfähig ist — der richtige Zeitpunkt ist also früher, als man denkt.

IVUMFANG

Was enthalten ist
— und was nicht.

Beides steht bewusst nebeneinander. Eine Beschreibung, die nur aufzählt, was dazugehört, verschweigt die Hälfte.

ENTHALTEN

  • Klärung, wer bevollmächtigt werden soll, für welche Bereiche und mit welcher Vertretungsregel
  • Formulierung der Vorsorgevollmacht mit den ausdrücklich erforderlichen Befugnissen
  • Regelung des Innenverhältnisses und von Kontrollen gegen Missbrauch
  • Abstimmung mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament
  • Hinweise zu Beglaubigung, Beurkundung und Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister
  • Unterstützung, wenn eine Vollmacht im Ernstfall nicht akzeptiert wird

NICHT ENTHALTEN

  • Notarielle Beurkundung — dafür ist ein Notar zuständig
  • Medizinische Beratung zu Behandlungsentscheidungen
  • Übernahme der Vollmacht durch die Kanzlei
  • Zusagen, dass jede Stelle die Vollmacht ohne Nachfrage akzeptiert

VABLAUF

Wie wir
vorgehen.

Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie klar die Ausgangslage ist — nicht davon, wie schnell wir schreiben.

  1. Erstgespräch.

    Wer soll handeln dürfen, wofür, und wer ausdrücklich nicht? Gibt es bereits Vollmachten, Verfügungen oder ein Testament?

  2. Bereiche festlegen.

    Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post und digitale Angelegenheiten — jeweils mit der Frage, ob einzeln oder gemeinsam gehandelt wird.

  3. Entwurf.

    Außenverhältnis klar und sofort verwendbar, Innenverhältnis mit Ihren Absprachen. Dazu die Abstimmung mit Patientenverfügung und Testament.

  4. Unterzeichnung und Verwahrung.

    Unterschrift, gegebenenfalls Beglaubigung oder Beurkundung, Eintragung im Vorsorgeregister und Hinweise, wer das Original wo findet.

VIKOSTEN

Was es
kostet.

Vor der Beauftragung, nicht danach.

Vor der Beauftragung, nicht danach. Was eine Vorsorgevollmacht kostet, hängt davon ab, wie umfassend sie ist und ob sie zusammen mit Patientenverfügung und Testament entsteht. Wir nennen die Größenordnung, bevor Sie sich entscheiden, und halten sie schriftlich fest.

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Statt der gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa als Pauschale; sie bedarf der Textform. Wo das Gesetz feste Gebühren vorsieht, darf eine Kanzlei sie nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).

Für eine reine Beratung ohne Vereinbarung gilt eine gesetzliche Obergrenze: Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr höchstens 250 Euro, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Umsatzsteuer und Auslagen kommen hinzu.

Daneben können fremde Kosten entstehen: für eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar, für eine notarielle Beurkundung und für die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister. Welche davon in Ihrem Fall sinnvoll sind, gehört zur Beratung.

Was kostet die erste Einschätzung?

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt für Verbraucher ohne Vereinbarung eine Obergrenze von 190 Euro (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG), zuzüglich Umsatzsteuer. Was der Entwurf kostet, sagen wir vorher.

Brauche ich zusätzlich einen Notar?

Nicht immer. Sinnvoll ist eine Beglaubigung oder Beurkundung, wenn Immobilien oder Darlehen betroffen sein können. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung ist deutlich günstiger als eine Beurkundung.

Lohnt sich das Paket mit Patientenverfügung?

Meist ja. Beide Dokumente müssen zueinander passen, und gemeinsam entstehen sie mit weniger Aufwand als nacheinander.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Für die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht in aller Regel nicht. Wird eine Vollmacht im Ernstfall nicht akzeptiert, prüfen wir, ob ein Tarif den Streit abdeckt, bevor Kosten entstehen.

VIIHÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — mit der Fundstelle, auf der die Antwort beruht.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vollmacht, mit der Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die für Sie handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie macht eine gerichtliche Betreuung in dem Umfang entbehrlich, in dem der Bevollmächtigte Ihre Angelegenheiten besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 BGB).

Dürfen Ehegatten ohne Vollmacht füreinander entscheiden?

Nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, nach ärztlicher Bestätigung und höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Das gilt nicht bei Getrenntleben und nicht für Bankgeschäfte, Verträge oder Immobilien.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Grundsätzlich nicht, die Schriftform genügt. Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Grundbuchamt aber eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO). Auch Banken akzeptieren beglaubigte Vollmachten eher.

Was muss für ärztliche Entscheidungen drinstehen?

Soll der Bevollmächtigte in schwerwiegende ärztliche Maßnahmen einwilligen, sie ablehnen oder über eine Unterbringung entscheiden, muss die Vollmacht schriftlich sein und diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. 2 BGB).

Was ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht handelt eine Person ohne Gericht. Eine Betreuungsverfügung schlägt dem Gericht nur vor, wen es zum Betreuer bestellen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird. Beides lässt sich kombinieren.

Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?

Das Original sollte der Bevollmächtigte im Ernstfall schnell erreichen. Zusätzlich kann sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden (§ 78a BNotO); Betreuungsgerichte fragen dort ab.

Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit, solange Sie geschäftsfähig sind. Wichtig ist, das Original zurückzufordern, denn wer die Urkunde vorlegt, gilt gegenüber Dritten weiter als bevollmächtigt.

Was geschieht bei Missbrauch?

Der Bevollmächtigte haftet für Schäden. Kann der Vollmachtgeber seine Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen (§ 1820 Abs. 3 BGB) und die Ausübung der Vollmacht untersagen.

VIIIAUS DEM MAGAZIN

Zum Nachlesen.

Beiträge, die dieses Thema vertiefen.

IXNACHBARTHEMEN

Was häufig
dazugehört.

Themen aus demselben Rechtsgebiet, die oft zusammen auftreten.

10IHR ANLIEGEN

Schildern Sie
Ihre Lage.

Sie müssen nicht schon alle Antworten kennen. Ein Thema und eine Frage sind ein Anfang.

Sehr geehrtes Team der Jura Concept,
ich bin, erreichbar unter. Es geht um
Worum geht es?
, genauer gesagt:

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