RECHTSGEBIET
Vorsorgeverfügungen
Wer soll für Sie sprechen, wenn Sie es selbst nicht können — und woran soll sich diese Person halten? Vorsorgeverfügungen halten diese beiden Antworten fest, bevor sie gebraucht werden.

IEINORDNUNG
Welche Fragen hierher gehören.
Es geht selten um ein Formular. Es geht darum, Entscheidungen im Voraus so zu beschreiben, dass andere sie nachvollziehen und umsetzen können.
Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handeln darf. Eine Patientenverfügung beschreibt, was in bestimmten Behandlungssituationen gelten soll. Eine Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn ein Gericht doch eine Betreuung einrichtet, und lenkt dann die Auswahl der Person.
Die Dokumente ergänzen einander. Welche Kombination zu einer Situation passt, hängt von Familie, Vermögen, gesundheitlicher Lage und den eigenen Vorstellungen ab — und lässt sich nicht allgemein beantworten.
IISCHWERPUNKTE
Welcher Teil davon
Sie betrifft.
Jeder Schwerpunkt beantwortet eine eigene Frage. Die Sätze darunter sind Lagen, die uns hier am häufigsten begegnen.
- Ansehen
Vorsorgevollmacht
Wer darf für Sie handeln, wenn Sie es nicht mehr können — bei Arzt, Bank und Behörde?
- „Meine Mutter kann nicht mehr selbst entscheiden.“
- „Mein Mann darf das doch ohnehin — oder nicht?“
- Ansehen
Patientenverfügung
Welche Behandlung soll gelten, welche nicht — und wie wird das im Ernstfall verbindlich?
- „Ich möchte ärztliche Behandlungen im Voraus regeln.“
- „Mein Vordruck ist zehn Jahre alt.“
- Ansehen
Sorgerechtsverfügung
Wer sorgt für die Kinder, wenn Sie ausfallen — und wer ausdrücklich nicht?
- „Wir sind alleinerziehend und machen uns Gedanken.“
- „Wir möchten festlegen, wer die Kinder aufnimmt.“
IIITYPISCHE LAGEN
Kommt Ihnen eine
Situation bekannt vor?
Die meisten Anliegen beginnen nicht mit einem Fachbegriff, sondern mit einer Lage.
- Ich möchte bestimmen, wer für mich entscheiden darf.
- Ich möchte ärztliche Behandlungen im Voraus regeln.
- Ich möchte für meine Kinder vorsorgen.
- Ich verstehe den Unterschied der Dokumente nicht.
- Ich dachte, mein Ehepartner darf das ohnehin.
- Ich habe alte Unterlagen und weiß nicht, ob sie noch gelten.
IVHÄUFIGE FRAGEN
Was hier oft
gefragt wird.
Brauche ich beide Dokumente oder reicht eines?
Sie beantworten unterschiedliche Fragen: die Vollmacht die nach der Person, die Patientenverfügung die nach der Behandlung. Ob eines genügt, hängt von Ihrer Situation ab und lässt sich allgemein nicht beantworten.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?
Nicht in jedem Fall. Für bestimmte Bereiche gelten allerdings besondere Anforderungen, und im Grundstücks- oder Handelsregisterverkehr wird regelmäßig eine notarielle Form verlangt. Was für Ihren Zweck nötig ist, gehört in die individuelle Klärung.
Wo sollte ich die Unterlagen aufbewahren?
Erreichbar für die Menschen, die sie im Ernstfall brauchen. Für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen führt die Bundesnotarkammer zusätzlich das Zentrale Vorsorgeregister, das Betreuungsgerichte abfragen.
Kann ich eine Verfügung später ändern?
Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie Verfügungen ändern oder widerrufen. Wichtig ist, dass alte Fassungen eingesammelt werden und die betroffenen Personen von der Änderung erfahren.
VZUM WEITERLESEN
Was zu Vorsorgeverfügungen
erklärt ist.
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PLATZ FÜR EINEN BEITRAG
Titel folgt aus der Redaktion
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VIZUSTÄNDIG
Wer dieses Gebiet
bearbeitet.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Vorsorgeverfügungen. Wer welchen Schwerpunkt darin hat, steht unter dem Namen — sofern er belegt ist.
Eric ZimmermannRechtsanwalt & Testamentsvollstrecker · Geschäftsführer
Bild folgtAnke Czeschner-BehteRechtsanwältin
Dr. Stefan ZimmermannWissenschaftlicher Mitarbeiter
VIIIHR ANLIEGEN
Ein klarer
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