VORSORGEVERFÜGUNGEN · SCHWERPUNKT

Sorgerechtsverfügung

Eltern können festlegen, wer als Vormund für ihre Kinder sorgen soll, wenn sie selbst sterben, und wer es auf keinen Fall sein darf. Das Familiengericht ist daran gebunden, wenn die Form stimmt. Wir sorgen dafür, dass sie stimmt, und regeln auch, wer das geerbte Vermögen der Kinder verwaltet.

Erstgespräch vereinbaren
Ein Vater schubst ein kleines Kind auf der Schaukel eines Spielplatzes an

ITYPISCHE LAGEN

Kommt Ihnen eine
Situation bekannt vor?

Diese Sätze hören wir hier am häufigsten. Sie stehen vor dem Fachbegriff, nicht dahinter.

IIWAS VIELE ANNEHMEN

Irrtümer, die im
Ernstfall teuer werden.

Diese Sätze hören wir am häufigsten. Sie stimmen so nicht — und kosten im Ernstfall Zeit, die dann fehlt.

  • „Ein ausgefülltes Formular genügt.“

    TATSÄCHLICH

    Die Benennung eines Vormunds muss in Testamentsform erfolgen: eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell. Ein getipptes Formular bindet das Familiengericht nicht.

  • „Die Großeltern bekommen die Kinder automatisch.“

    TATSÄCHLICH

    Nein. Fallen beide Eltern aus, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Ohne wirksame Benennung wählt es selbst, auch wenn es Angehörige berücksichtigt.

  • „Mit einer Sorgerechtsverfügung schließe ich den anderen Elternteil aus.“

    TATSÄCHLICH

    Nicht ohne Weiteres. Hatte der andere Elternteil das Sorgerecht mit, behält er es. Ein Ausschluss von der Vermögensverwaltung ist dagegen möglich.

  • „Das Gericht muss meine Wahl immer akzeptieren.“

    TATSÄCHLICH

    Es ist gebunden, darf aber aus gesetzlichen Gründen abweichen — etwa, wenn die Bestellung dem Kindeswohl widerspräche oder ein Kind ab 14 Jahren widerspricht.

  • „Das gilt auch, wenn ich im Krankenhaus liege.“

    TATSÄCHLICH

    Nein. Die Benennung greift erst mit dem Tod. Für einen vorübergehenden Ausfall braucht es eine Vollmacht, die Vertrauenspersonen die Ausübung im Alltag erlaubt.

  • „Wer die Kinder betreut, verwaltet auch ihr Erbe.“

    TATSÄCHLICH

    Nicht zwingend. Wer vererbt, kann die Vermögensverwaltung gesondert regeln und etwa einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

IIIEINORDNUNG

Worum es hier
tatsächlich geht.

Wer sorgt für die Kinder, wenn Sie ausfallen — und wer ausdrücklich nicht?

Solange beide Eltern leben und das Sorgerecht haben, stellt sich die Frage nicht. Stirbt ein Elternteil, steht die Sorge bei gemeinsamem Sorgerecht dem anderen allein zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Hatte der Verstorbene das alleinige Sorgerecht, überträgt das Familiengericht es dem anderen Elternteil, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (§ 1680 Abs. 2 BGB). Eine Regelung wird also vor allem dann entscheidend, wenn beide Eltern ausfallen oder der andere Elternteil nicht in Betracht kommt.

Für diesen Fall bestellt das Familiengericht einen Vormund. Eltern können durch letztwillige Verfügung eine Person als Vormund benennen oder bestimmte Personen von der Vormundschaft ausschließen (§ 1782 BGB). Voraussetzung ist, dass ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für Person und Vermögen des Kindes zusteht.

Der wichtigste Punkt steckt in den Worten letztwillige Verfügung. Die Benennung muss in Testamentsform erfolgen: vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder vor einem Notar (§ 2247 BGB). Ein ausgefülltes, am Computer geschriebenes Formular mit der Überschrift „Sorgerechtsverfügung“ erfüllt diese Form nicht. Es kann dem Gericht als Hinweis auf den Elternwillen dienen — die Bindungswirkung hat es nicht.

Ist die Form gewahrt, darf das Gericht die benannte Person nur aus gesetzlich bestimmten Gründen übergehen (§ 1783 BGB): wenn ihre Bestellung dem Wohl des Kindes widerspräche, wenn sie verhindert ist oder nicht bestellt werden kann, wenn sie sich nicht binnen vier Wochen bereit erklärt — oder wenn das Kind, das 14 Jahre alt ist, widerspricht. Eine Ersatzperson zu benennen ist deshalb sinnvoll.

Wer für das Kind sorgt und wer sein Vermögen verwaltet, muss nicht dieselbe Person sein. Wer einem Kind etwas vererbt, kann bestimmen, dass die Eltern — also etwa auch der getrennt lebende andere Elternteil — dieses Vermögen nicht verwalten sollen (§ 1638 BGB). Zusammen mit einer Testamentsvollstreckung lässt sich so regeln, dass das Erbe bis zu einem bestimmten Alter in verlässlichen Händen bleibt. Die Benennung des Vormunds gehört deshalb in denselben Zusammenhang wie das Testament.

Für den Fall, dass Eltern nicht sterben, sondern zeitweise ausfallen — nach einem Unfall, im Krankenhaus — hilft die Benennung eines Vormunds nicht. Die elterliche Sorge selbst lässt sich nicht übertragen. Wohl aber lässt sich die Ausübung im Alltag per Vollmacht einer Vertrauensperson überlassen, etwa für Schule, Kita und Arztbesuche. Das gehört zusammen mit der eigenen Vorsorgevollmacht bedacht.

IVUMFANG

Was enthalten ist
— und was nicht.

Beides steht bewusst nebeneinander. Eine Beschreibung, die nur aufzählt, was dazugehört, verschweigt die Hälfte.

ENTHALTEN

  • Klärung, welche Situationen geregelt werden sollen: Tod, Ausfall, Trennung
  • Benennung von Vormund und Ersatzpersonen in wirksamer Testamentsform
  • Ausschluss bestimmter Personen von Vormundschaft oder Vermögensverwaltung
  • Abstimmung mit Testament und Testamentsvollstreckung für das Kindesvermögen
  • Vollmachten für Vertrauenspersonen bei vorübergehendem Ausfall
  • Prüfung bestehender Verfügungen und Formulare auf Wirksamkeit

NICHT ENTHALTEN

  • Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern
  • Verfahren vor dem Familiengericht zur Bestellung eines Vormunds
  • Notarielle Beurkundung
  • Zusagen, wen das Gericht im Einzelfall bestellt

VABLAUF

Wie wir
vorgehen.

Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie klar die Ausgangslage ist — nicht davon, wie schnell wir schreiben.

  1. Erstgespräch.

    Familiensituation, Sorgerecht, gewünschte und ausgeschlossene Personen — und ob bereits ein Testament besteht.

  2. Szenarien durchgehen.

    Tod eines oder beider Elternteile, vorübergehender Ausfall, Vermögen der Kinder. Für jeden Fall die passende Regelung.

  3. Entwurf.

    Benennung in Testamentsform, auf Wunsch zusammen mit dem Testament, dazu Vollmachten für den Alltag.

  4. Errichtung und Verwahrung.

    Sie schreiben ab oder gehen zum Notar. Auf Wunsch geht die Verfügung mit dem Testament in die amtliche Verwahrung.

VIKOSTEN

Was es
kostet.

Vor der Beauftragung, nicht danach.

Vor der Beauftragung, nicht danach. Was eine Sorgerechtsverfügung kostet, hängt davon ab, ob sie für sich steht oder zusammen mit Testament und Vorsorgevollmacht entsteht. Wir nennen die Größenordnung, bevor Sie sich entscheiden, und halten sie schriftlich fest.

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Statt der gesetzlichen Gebühren kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa als Pauschale; sie bedarf der Textform. Wo das Gesetz feste Gebühren vorsieht, darf eine Kanzlei sie nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).

Für eine reine Beratung ohne Vereinbarung gilt eine gesetzliche Obergrenze: Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr höchstens 250 Euro, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Umsatzsteuer und Auslagen kommen hinzu.

Was kostet die erste Einschätzung?

Für ein erstes Beratungsgespräch gilt für Verbraucher ohne Vereinbarung eine Obergrenze von 190 Euro (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG), zuzüglich Umsatzsteuer. Was der Entwurf kostet, sagen wir vorher.

Lohnt es sich, das mit dem Testament zu verbinden?

Meist ja. Die Benennung braucht ohnehin die Testamentsform, und die Frage, wer das Vermögen der Kinder verwaltet, gehört inhaltlich zum Testament.

Brauche ich einen Notar?

Nicht zwingend. Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament genügt der Form. Ein Notar kostet gesondert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Für die Gestaltung in aller Regel nicht.

VIIHÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — mit der Fundstelle, auf der die Antwort beruht.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Umgangssprachlich die Festlegung der Eltern, wer als Vormund für ihre Kinder sorgen soll, wenn sie sterben, und wer nicht. Rechtlich ist es die Benennung oder der Ausschluss eines Vormunds durch letztwillige Verfügung (§ 1782 BGB).

Muss eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich sein?

Ja, wenn sie das Familiengericht binden soll. Sie muss als letztwillige Verfügung errichtet werden, also eigenhändig geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB) oder vor einem Notar.

Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil stirbt?

Bei gemeinsamem Sorgerecht der überlebende Elternteil allein (§ 1680 Abs. 1 BGB). Hatte der Verstorbene das alleinige Sorgerecht, überträgt es das Familiengericht dem anderen Elternteil, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Muss das Gericht die benannte Person bestellen?

Grundsätzlich ja. Übergehen darf es sie nur aus den gesetzlichen Gründen, etwa wenn die Bestellung dem Kindeswohl widerspräche, sie verhindert ist oder ein Kind ab 14 Jahren widerspricht (§ 1783 BGB).

Können wir ein Ehepaar als Vormünder benennen?

Ja. Eltern können eine einzelne Person oder Ehegatten als gemeinschaftliche Vormünder benennen (§ 1782 BGB). Eine Ersatzperson für den Fall der Verhinderung ist ratsam.

Was gilt, wenn Eltern Unterschiedliches verfügt haben?

Dann gilt die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils (§ 1782 Abs. 2 BGB). Deshalb sollten sich Eltern abstimmen und ihre Verfügungen aufeinander beziehen.

Kann ich den Ex-Partner von der Vermögensverwaltung ausschließen?

Ja, für das, was das Kind von Ihnen erbt. Wer vererbt, kann bestimmen, dass die Eltern dieses Vermögen nicht verwalten (§ 1638 BGB). Dann wird ein Pfleger bestellt, den Sie benennen können.

Hilft eine Sorgerechtsverfügung bei einem Unfall?

Nicht, solange die Eltern leben. Für einen vorübergehenden Ausfall braucht es eine Vollmacht, mit der Vertrauenspersonen die Sorge im Alltag ausüben dürfen, etwa gegenüber Schule und Arzt.

VIIINACHBARTHEMEN

Was häufig
dazugehört.

Themen aus demselben Rechtsgebiet, die oft zusammen auftreten.

IXIHR ANLIEGEN

Schildern Sie
Ihre Lage.

Sie müssen nicht schon alle Antworten kennen. Ein Thema und eine Frage sind ein Anfang.

Sehr geehrtes Team der Jura Concept,
ich bin, erreichbar unter. Es geht um
Worum geht es?
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